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Auslandsreisekranken-Versicherung für 1 Jahr

Seien Sie ein Jahr lang geschützt mit unserer Auslandsreisekrankenversicherung. Wir sorgen dafür, dass Sie auf Ihren Auslandsreisen gut krankenversichert sind.

Unsere Leistungen in der Auslandsreisekrankenversicherung:

ab 19 € pro Jahr
  • Weltweiter Versicherungsschutz auf allen Reisen für ein Jahr.
  • Erstattung der Behandlungskosten im Ausland.
  • Erstattung von Such-, Rettungs- und Bergungskosten.
  • Kranken- und Gepäckrücktransport.
  • 24h Notrufzentrale - täglich erreichbar.
Frau genießt Brise Wind am Strand

Das leistet unsere Auslandsreisekrankenversicherung im Detail:

Warum benötige ich eine Auslandsreisekrankenversicherung?

Ein falscher Schritt beim Wandern, beim Baden den Seeigel erwischt oder einfach zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen – wie im Leben so auch auf Reisen sind Unfälle und Krankheiten nicht planbar.
Umso wichtiger ist es in einem fremden Land einen Helfer an seiner Seite zu haben, der sich im Notfall um alles kümmert und die Kosten der Behandlung absichert. Mit unser Jahres-Auslandsreisekrankenversicherung ab 19,– Euro sorgen Sie vor. Damit sind Sie auf jeder Reise ab 50 km vom Wohnort innerhalb eines Jahr automatisch abgesichert.

Lohnt sich eine Auslandskrankenversicherung für ein Jahr?

Im Vergleich zu den Kosten eines medizinischen Notfalls, lohnt sich eine Jahres-Auslandsreisekrankenversicherung ab 19,– Euro im Jahr in jedem Fall. Schon der Besuch in der ambulanten Praxis kostet im Ausland drei- bis viermal so viel. Als Reisender gelten Sie im Ausland immer als Privatpatient. Eine Jahres-Auslandsreisekrankenversicherung schließen Sie einmal ab und bleiben das ganze Jahr auf jeder Reise (ab 50 km von zu Hause) geschützt. Egal, ob Urlaubsreise für drei Wochen oder ein Wochenendausflug zum Ski fahren.

Wenn Sie sich nur für einige Tage absichern möchten, gibt es die Reisekrankenversicherung für eine einzelne Reise z. B ab 1,60 Euro pro Tag innerhalb Europas. Rechnen Sie nach! Bei einem Pauschalurlaub über mehrere Tage lohnt sich bereits die Jahres-Variante.

Wann muss ich die Versicherung für meine Auslandsreise abschließen?

Den Jahres-Krankenschutz für die Auslandsreise können Sie jederzeit vor Antritt Ihrer Reise abschließen.

Was kostet eigentlich ein Rücktransport?

Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland übernehmen den Krankenrücktransport generell nicht, d. h. diesen müssen Sie im Fall der Fälle immer selbst bezahlen. Je nach Reiseziel können Ihnen Kosten in fünfstelliger Höhe für den Transport entstehen.
Wichtig: Bei Abschluss einer Auslandskrankenversicherung sollte der „medizinisch sinnvoller und vertretbarer Krankenrücktransport“ enthalten sein.

Häufig gestellte Fragen zur Jahres-Auslandsreisekrankenversicherung

Wie lange besteht Versicherungsschutz bei der Auslandsreisekrankenversicherung der ERV? 

Ihr Auslandskrankenschutz gilt für die ersten 45 Tage jeder Reise. Wenn Sie in dieser Zeit stationär behandelt werden müssen, übernehmen wir Ihre Behandlungskosten unbeschränkt bis zum Tag Ihrer Transportfähigkeit (d. h. auch über die 45 Tage hinaus).

Dauert Ihre Reise länger als 45 Tage, müssen Sie Ihren Reiseschutz verlängern bzw. eine weitere Krankenversicherung dazu abschließen. Unsere Mitarbeiter im ServiceCenter beraten Sie gerne –  per Telefon unter 49 (0) 89 4166–1102 (Mo.–Fr. von 7 bis 21 Uhr und Sa. von 9 bis 16 Uhr.) oder per E-Mail unter contact@erv.de

Wer kann die Versicherung abschließen? 

Wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben, können Sie sich absichern. In der Familienversicherung sind Ehe- bzw. Lebenspartner sowie Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres automatisch mitversichert.

Können auch privat Versicherte die Auslandsreisekrankenversicherung der ERV abschließen?

Unsere Auslandsreisekrankenversicherung schützt privat- und gesetzlich Versicherte gleichermaßen.

Für privat Versicherte kann die Auslandreisekrankenversicherung als erweiterter Schutz zu den jeweiligen Leistungen der privaten Versicherung bei Auslandsreisen sinnvoll sein.

Wann beginnt und endet der Versicherungsvertrag? 

Ihr Reiseschutz-Vertrag beginnt mit dem Versicherungsbeginn, den Sie bei Abschluss eintragen bzw. auswählen (in d. R. der Reiseantritt) und gilt für ein Jahr. Er verlängert sich um jeweils ein weiteres Vertragsjahr, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird.

Gibt es eine Selbstbeteiligung?

Sie können zwischen einer Jahres-Auslandskrankenversicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung wählen.

In welchen Ländern gilt der Schutz der ERV Auslandsreisekrankenversicherung?

Sie sind weltweit gleichermaßen geschützt, also z.B. auch auf Schiffsreisen, beim Ski-Wochenende in den Bergen oder Besuch Ihrer Verwandten. Ihr Auslandskranken-Schutz gilt automatisch bei jeder Reise ab 50 km von Ihrem Wohnort, egal ob Sie privat oder beruflich unterwegs sind.

Auch in Deutschland sind Sie ab einer Entfernung von 50 km von Ihrem Wohnort automatisch geschützt!

Bei Reisen innerhalb Deutschlands übernehmen wir bei stationärem Aufenthalt Ihren Krankenrücktransport an Ihren Wohnort, die Such-, Rettungs- und Bergungskosten (z. B. beim Skiunglück) und zahlen ein Krankenhaustagegeld von € 50,- pro Tag (max. 30 Tage).

Was muss ich im Versicherungsfall tun?

Müssen Sie im Ausland ins Krankenhaus, schalten Sie so früh wie möglich unsere Notrufzentrale ein. Die Notrufnummer finden Sie auf Ihrer persönlichen Notrufkarte, die wir Ihnen nach dem Versicherungsabschluss per Post  zuschicken.

Die Ärzte und Mitarbeiter der Notrufzentrale stehen Ihnen im Notfall rund um die Uhr zuverlässig zur Seite, sprechen mit den behandelnden Ärzten vor Ort und übernehmen die Kosten für Ihre Behandlung im ausländischen Krankenhaus.

Wenn Sie auf Ihrer Reise ambulant behandelt werden, verlangen Sie eine Rechnung mit dem Attest und prüfen Sie die Belege. Reichen Sie diese nach Ihrer Reise einfach bei uns ein, damit wir Ihnen die Ausgaben so schnell wie möglich ersetzen können.

An wen kann ich mich im Versicherungsfall wenden?

Sie erreichen uns telefonisch unter der Telefonnummer 089/4166-1010. Im Notfall erhalten Sie durch unsere Notrufnummer +49 89/4166 - 1010 auch aus dem Ausland 24 Stunden am Tag eine umfassende Betreuung.

Habe ich freie Arzt- und Krankenhauswahl?

Ja. Ihnen steht die Wahl unter den Ärzten frei, die nach dem im Aufenthaltsland geltenden Recht zur Heilbehandlung zugelassen sind.

Wie finde ich den passenden Arzt?

Unsere Notrufzentrale unterstützt Sie bei der Suche nach der nächst möglichen medizinischen Versorgung in Ihrer Nähe und nennt Ihnen soweit möglich einen Deutsch oder Englisch sprechenden Arzt. Wenn Sie Fragen oder Hilfe zu Ersatz-Arzneimittel benötigen, beraten Sie die Ärzte der Notrufzentrale.

Muss ich im Versicherungsfall in Vorkasse treten?

Ja, wenn Sie sich vor Ort ambulant behandeln lassen. Die entstandenen Kosten wie z. B. Arzt- oder Arzneimittelrechnungen erstatten wir Ihnen schnellstmöglich nach Ihrer Reise zurück. Bei stationären Aufenthalten, Rücktransporten oder Überführungen bzw. Bestattungen kümmert sich die Notrufzentrale um Organisation und die Kosten vor Ort.

Ist ein Krankenrücktransport beinhaltet und was sind die Voraussetzungen dafür?

Viele Versicherungen (z. B. in den Kreditkarten) beinhalten nur den medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Krankenrücktransport. Mit unserer Auslandskrankenversicherung organisieren wir für Sie den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport nach Hause. Ihre Sicherheit und Genesung steht dabei bei uns an erster Stelle. Die Reisemediziner der Notrufzentrale prüfen Ihre Behandlungsmöglichkeiten vor Ort und entscheiden gemeinsam mit Ihnen über Ihren Rücktransport. Sobald Sie transportfähig sind, werden Sie als Patient nach Hause zurückgeholt.

Was ist bei Vorerkrankungen zu beachten?

Die Auslandsreisekrankenversicherung schützt Sie vor hohen finanziellen Kosten, wenn Sie im Urlaub unerwartet erkranken oder einen Unfall haben. Nicht mitversichert sind:

  • Heilbehandlungen, die ein Grund für die Reise waren,
  • Heilbehandlungen, von denen Sie schon vor Beginn Ihrer Reise wussten, dass diese während der Reise durchgeführt werden müssen; Beispiel: Dialysen. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn Sie die Reise unternehmen müssen, weil Ihr Ehepartner, Lebenspartner oder ein Verwandter ersten Grades verstorben ist.
  • Anschaffung und Reparatur von Sehhilfen und Hörgeräten
  • Auf Ihrem Vorsatz beruhende Krankheiten und Verletzungen einschließlich deren Folgen
  • Behandlung von Alkohol-, Drogen- und anderen Suchtkrankheiten einschließlich Entzugs- und
  • Entwöhnungsbehandlungen
  • Akupunktur, Fango und Massagen
  • Pflegebedürftigkeit und Verwahrung
  • Psychoanalytische und psychotherapeutische Behandlung sowie Hypnose
  • Behandlungen durch Ehe- bzw. Lebenspartner, Eltern oder Kinder. Nachgewiesene Sachkosten werden tarifgemäß erstattet

Ich werde ins Ausland ziehen. Ist diese Jahres-Auslandsreisekrankenversicherung dann auch für mich geeignet?

Nein. Die Jahres-Auslandsreisekrankenversicherung ist für Reisen bis zu 45 Tage dauern.

Gründe, die für uns sprechen

1. Im Schadensfall für Sie da
Melden Sie ihren Schadensfall am besten online. Hier finden Sie Schadensformulare für alle Versicherungsarten inkl. Anleitung und Infos über die erforderlichen Unterlagen.
Schaden melden

2. Kundenservice
Unsere Mitarbeiter im ServiceCenter helfen Ihnen gern weiter!

3. Telefonische Stornoberatung vor der Reise
Sie können Ihre Reise aufgrund von Krankheit, Unfall oder aus anderen Gründen vielleicht nicht antreten? Lassen Sie sich von den Storno-Experten der ERGO Reiseversicherung beraten, ob Sie Ihre Reise antreten können. Und das Risiko höherer Stornokosten tragen wir!

4. Klare Kommunikation...
ist unser Anspruch! Wir erklären Fachausdrücke, überarbeiten alle Unterlagen auf Verständlichkeit und sagen Ihnen auch, was NICHT versichert ist.

Auszeichnungen

Produktdetails - Das leistet unsere Krankenversicherung bei Ihrer Auslandsreise

Bei Krankheiten und Unfällen, die auf der Auslandsreise eintreten, übernehmen wir u.a. die Kosten für:

  • Medizinisch notwendige ambulante oder stationäre Heilbehandlungen einschließlich Operationen, Arznei-, Heil- und Verbandsmittel.
  • Schmerzstillende Zahnbehandlungen.
  • Ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen.
  • Hilfsmittel (z.B. Gehhilfen, Miete eines Rollstuhls), die während der Reise erstmals notwendig werden.
  • Den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport und die Gepäckrückholung an Ihren Wohnort.

 

Unsere Notrufzentrale erbringt im 24Stunden-Service Beistandsleistungen bei medizinischen Notfällen, wie z.B.:

  • Organisation des Krankenbesuchs einer Ihnen nahestehenden Person (einschließlich Kostenübernahme).
  • Kostenübernahmegarantie gegenüber dem Krankenhaus.
  • Rückholung von Kindern oder Organisation der Reise einer nahestehenden Person an den Aufenthaltsort und zurück an den Wohnort (einschließlich Kostenübernahme).

 

Versicherungssumme: unbegrenzt


Wichtig zu wissen:
Es gibt aber auch Risiken, die diese Reisekranken-Versicherung nicht abdeckt. So sind beispielsweise Behandlungen, von denen Sie bereits vor Reiseantritt wissen, dass sie aus medizinischen Gründen während der Reise stattfinden müssen (z.B. Dialysen), nicht versichert. Es sei denn, Sie müssen reisen, weil Ihr Ehepartner, Lebenspartner oder ein Verwandter ersten Grades verstorben ist. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

100 Euro des erstattungsfähigen Schadens.

 
Mit Selbstbeteiligung
Ohne Selbstbeteiligung
bis 64 Jahre
 19 €
 29 €
ab 65 Jahre
 69 €
 99 €

Jahres-Auslandsreisekrankenversicherung buchen.


Das sagen unsere Kunden über uns:

 
4.5/ 5 (Sterne) 9347 Bewertungen
Testimonial

 

"Die Bearbeitung geht stets sehr zügig und korrekt. Wir sind immer sehr zufrieden. Danke!", 18.09.2023

"Einfachen und transparenter Abschluss, der keine Fragen offen lässt.", 17.09.2023

"Gab bisher keine Reklamationen. Preisleistungsverhältnis stimmt auch.", 13.09.2023


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Rechtlicher Hinweis: Dies ist eine Information der ERGO Reiseversichung AG und dient Werbezwecken. Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Angaben stellen keine Vertragsgrundlage dar, sondern dienen ausschließlich der Produktbeschreibung.

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