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Reiseabbruchversicherung und Reiserücktritt

Jede zweite Stornierung erfolgt eine Woche vor Reiseantritt & die Stornokosten sind hier am Höchsten! - Sichern Sie ihr Urlaubsbudget ab, denn ein kostenloser Reiserücktritt ist in diesem Zeitraum meist nicht möglich.

Gute Gründe für die Reiseabbruchversicherung und Rücktritt:

bereits ab 47 € im Jahr
  • Ein Vertrag für alle Reisen während eines Jahres inkl. Tages - und Wochenendausflügen.
  • Sie bekommen die Stornokosten erstattet.
  • Sie erhalten nicht genutzte Reiseleistungen zurück.
  • Ihr Service-Plus: Telefonische Stornoberatung vor der Reise.
  • Unerwartete, schwere Erkrankung aufgrund von Covid-19 im Versicherungsschutz enthalten.
Junges Paar liegt lachend am Strand

Warum lohnt sich unsere Reiseabbruchversicherung?

Schlechtes Wetter sorgt für Urlaubsverlängerung

So ist´s passiert:

Bei diesem Wetter können wir nicht fliegen“, meinte der Pilot. Auch wenn der Himmel vor 30 Minuten noch herrlicher blau war, zog jetzt rasch eine Gewitterfront heran. Für Florian K. und seine Lebensgefährtin war damit klar: Sie werden ihren Anschlussflug in Malé verpassen.

Bis zu diesem Zeitpunkt war es ein traumhafter Urlaub. Eine Woche Malediven, nur Herr K. und seine Lebensgefährtin, die Kinder blieben zu Hause bei Oma.

Heute sollte es wieder zurück nach Deutschland gehen. Zuerst um 17:00 Uhr mit dem Wasserflugzeug nach Malé und von da aus um 23:55 Uhr weiter über Dubai nach Düsseldorf.
Doch nur eine halbe Stunde vor Abflug, wurde es stürmisch und das Wasserflugzeug konnte nicht starten. Auch die Überfahrt mit einem Boot kam wegen der hohen Wellen nicht in Frage.

Damit standen Florian K. und seine Lebensgefährtin gleich vor mehreren Problemen: „Wir mussten eine Nacht länger auf der Insel bleiben, da der nächste Flug erst für den nächsten Morgen um 8:00 Uhr angesetzt war. Außerdem brauchten wir auch einen neuen Flug nach Düsseldorf, doch die gehen nur alle 24 Stunden. Was sollten wir also den ganzen Tag mit unserem Gepäck am Flughafen auf Malé machen?“

Mit diesen Fragen wandte sich Herr B. zunächst an den Veranstalter, über den er die Reise gebucht hatte. Dieser organisierte eine weitere Übernachtung im Hotel und buchte den neuen Rückflug für den nächsten Tag. Sogar für das Problem mit dem Gepäck gab es eine Lösung. Der Veranstalter buchte von 8:00 bis 22:00 Uhr ein Zimmer in einem Hotel auf Malé, so konnte das Paar tagsüber die Stadt ohne Sorge um das Gepäck erkunden.

„Das klingt im Nachhinein nach einer guten Lösung. Doch der verlängerte Aufenthalt für den einen Tag hat uns ca 1.200 Euro gekostet! Davon hat zwar der Veranstalter 500 Euro übernommen, aber es blieben immer noch 700 Euro offen“, erzählt Florian K.

So haben wir geholfen:

Glücklicherweise hatte Herr K. bereits bei der letzten Urlaubsreise einen RundumSorglos-Jahresschutz für die ganze Familie mit dazu gebucht. Darin ist auch eine Reiserücktritts-versicherung inklusive Abbruchschutz enthalten. Diese deckte die zusätzlichen Kosten für eine verspätete Rückreise ab. So bekam Herr K. das restliche Geld von der ERGO Reiseversicherung erstattet.

Gut zu wissen:

Eine Jahresreiseversicherung lohnt sich oft schon ab der zweiten Urlaubsreise. Auch alle Kurztrips und Wochenend-Ausflüge ab 50 km sind abgesichert. In der Reiserücktrittsversicherung ist ein Reiseabbruch-Schutz automatisch immer inklusive. Dieser deckt neben nicht genutzten Reiseleistungen auch Kosten für einen ungeplanten verlängerten Aufenthalt ab.

Gründe, die für uns sprechen

1. Im Schadensfall für Sie da
Melden Sie ihren Schadensfall am besten online. Hier finden Sie Schadensformulare für alle Versicherungsarten inkl. Anleitung und Infos über die erforderlichen Unterlagen.
Schaden melden

2. Kundenservice
Unsere Mitarbeiter im ServiceCenter helfen Ihnen gern weiter!

3. Telefonische Stornoberatung vor der Reise
Sie können Ihre Reise aufgrund von Krankheit, Unfall oder aus anderen Gründen vielleicht nicht antreten? Lassen Sie sich von den Storno-Experten der ERGO Reiseversicherung beraten, ob Sie Ihre Reise antreten können. Und das Risiko höherer Stornokosten tragen wir!

4. Klare Kommunikation...
ist unser Anspruch! Wir erklären Fachausdrücke, überarbeiten alle Unterlagen auf Verständlichkeit und sagen Ihnen auch, was NICHT versichert ist.

Auszeichnungen

1. Was umfasst eine Reiseabbruchversicherung?

Die Reiseabbruchversicherung ist ein wichtiger Bestandteil des Reiseschutzes und schützt Sie bis zum Ende Ihrer Reise vor den Kosten eines Reiseabbruchs, wenn Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund unter- oder abbrechen müssen.

2. Reiseabbruchversicherung und Reiserücktrittsversicherung im Vergleich: Was ist der Unterschied?

Die Reiserücktrittsversicherung wird oft auch als Stornokostenversicherung bezeichnet und kann mit der Reiseabbruchversicherung kombiniert werden oder als Teil eines umfassenden Reiseschutzpakets angeboten werden.

  • Stornokostenversicherung: Diese Versicherung sichert Stornokosten ab, wenn Sie Ihre Reise beispielsweise aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht antreten können. Auch eventuelle Mehrkosten, die aufgrund einer verspäteten Anreise entstehen, können abgesichert werden. Diese Versicherung greift vor Reisebeginn.
  • Reiseabbruchversicherung: Wenn Sie Ihre Reise aufgrund eines versicherten Grundes vorzeitig abbrechen müssen, erhalten Sie eine Erstattung für nicht in Anspruch genommene Leistungen vor Ort. Auch die Kosten für eine vorzeitige Rückreise oder einen verlängerten Aufenthalt aus versichertem Grund können erstattet werden. Diese Versicherung greift während der Reise.

Es ist ratsam, vor Abschluss einer Versicherung genau zu prüfen, welche Leistungen im gewählten Reiseschutz enthalten sind.

Der Reiserücktritt oder Reiseabbruch aufgrund einer unerwarteten und schweren Erkrankung oder Tod aufgrund von Covid-19 ist im Versicherungsschutz der ERGO Reiseversicherung enthalten.

3. Wann greift die Reiseabbruchversicherung?

Es gibt viele mögliche Gründe, aus denen eine Reise vorzeitig abgebrochen werden muss. Um von der Reiseabbruchversicherung abgedeckt zu werden, müssen diese Gründe nachweisbar sein und zum Zeitpunkt der Buchung oder des Vertragsabschlusses unvorhersehbar gewesen sein. Zu den versicherten Gründen zählen unter anderem:

  • Plötzliche schwere Krankheit oder Verletzung
  • Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung, sofern sie in den letzten Monaten vor Abschluss des Versicherungsvertrags oder der Buchung nicht ärztlich behandelt wurde. Kontrolluntersuchungen sind hiervon ausgenommen.
  • Todesfall
  • Schwangerschaft
  • Erheblicher Schaden am Eigentum, beispielsweise durch Feuer, Wasserrohrbruch, Elementarereignisse (z.B. Erdbeben, Explosion) oder durch Straftaten Dritter
  • Betriebsbedingte Kündigung
  • Termine für Spenden und Empfänge von Organen und Geweben

Um diese Gründe nachweisen zu können, sollten alle relevanten Dokumente wie ärztliche Atteste oder Rechnungen aufbewahrt werden.

4. Welche Leistungen deckt die Reiseabbruchversicherung ab?

Die Reiseabbruchversicherung deckt die Kosten für nicht genutzte Reiseleistungen und zusätzliche Rückreisekosten, wenn eine Reise aufgrund eines versicherten Grundes vorzeitig abgebrochen werden muss. Bei einer Reiseunterbrechung aufgrund eines stationären Aufenthalts werden beispielsweise die Kosten für ungenutzte Übernachtungen oder bereits gebuchte Ausflüge erstattet, sofern diese Kosten in der Versicherungssumme enthalten sind. Die Reiseabbruchversicherung deckt auch die Kosten für ein Ersatzmietfahrzeug (in vergleichbarer Klasse), wenn das ursprünglich gemietete Fahrzeug aufgrund eines Unfalls oder einer Panne nicht mehr fahrtüchtig ist. Wenn eine Reise abgebrochen oder eine verspätete Rückreise notwendig ist, unterstützt die Reiseversicherung bei der Organisation.

5. Wie viel kostet eine Reiseabbruchversicherung?

Die Kosten für eine Reiseabbruchversicherung hängen vom Reisepreis, dem Alter des Reisenden und der gewünschten Deckung ab. Es gibt auch Tarife mit oder ohne Selbstbeteiligung, die unterschiedliche Preise haben.

6. Kann ein Covid-19-Schutz hinzugebucht werden?

Es ist möglich, einen zusätzlichen Schutz für Covid-19 zu Ihrer Reiseabbruchversicherung hinzuzufügen. Dies bietet eine zusätzliche Absicherung für den Fall, dass Sie aufgrund von Covid-19 in Quarantäne müssen oder sonstigen behördliche Anordnungen folge leisten müssen, die Auswirkungen auf den Reiseverlauf haben.

7. Wer sollte eine Reiseabbruchversicherung abschließen?

Die Absicherungsmöglichkeiten für eine Reise hängen von den individuellen Bedürfnissen ab. Einige Reisende benötigen nur eine Basisabsicherung wie eine Reisekrankenversicherung, während andere auch eine Absicherung für das Gepäck oder die Reisekosten benötigen. Für teurere Reisen oder für Reisende mit Kindern oder älteren Angehörigen, die mitreisen, kann eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung sinnvoll sein.

8. Wann sollte man eine Reiseabbruchversicherung abschließen?

Es ist ratsam, eine Reiseabbruchversicherung direkt bei Buchung der Reise abzuschließen, um den bestmöglichen Schutz zu gewährleisten. Einige Versicherungsunternehmen können jedoch bestimmte Fristen für den Abschluss der Versicherung haben, die zu beachten sind.

Produktdetails - Das leistet unsere Reiseabbruchversicherung inkl. Reiserücktritt:

Versicherte Leistungen sind u.a.:

  • Stornierung: Wir erstatten die vertraglich geschuldeten Stornokosten, wenn Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund stornieren müssen.
  • Verspäteter Reiseantritt: Wir erstatten die nachgewiesenen Mehrkosten der Hinreise und die nicht genutzten Reiseleistungen abzüglich der Hinreisekosten aus einem versicherten Grund.
  • Wenn das Kraftfahrzeug, das Sie auf der Reise nutzen möchten, maximal einen Tag vor Reiseantritt wegen einer Panne oder eines Unfalls fahruntauglich wird und Sie Ihre Reise deshalb verspätet antreten, ersetzen wir Ihnen die nicht genutzten Reiseleistungen und die Mehrkosten der Hinreise bis maximal € 500,- € pro versicherter Person.
  • Inklusive Assistance-Leistungen: Wir informieren Sie z.B. über Reisewarnungen und Sicherheitshinweise.

Versicherte Gründe sind u.a.:

  • Unerwartete schwere Ersterkrankung oder Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung, die in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss nicht behandelt wurde. (Anm.: Sind beide Kriterien erfüllt, ist auch die Erkrankung an Covid-19 im Versicherungsschutz enthalten.)
  • Schwere Unfallverletzung.
  • Tod.
  • Unerwarteter Termin zur Spende oder zum Empfang eines Organs.
  • Schwangerschaft.
  • Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch und Elementarereignisse.
  • Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund betriebsbedingter Kündigung.
  • Erkrankung, Unfallverletzung, Impfunverträglichkeit oder Tod Ihres zur Reise angemeldeten Hundes oder Ihrer zur Reise angemeldeten Katze.

Versicherungssumme: Je nach Höhe des von Ihnen gewählten bzw. eingegebenen Reisepreises pro Person, gilt die jeweils nächst höhere der folgenden Versicherungssummen: 1.000 €, 2.000 €, 3.000 €, 4.000 €, 6.000 €, 8.000 €, 12.000 €, 20.000 €

Für alleinreisende Familienmitglieder/Partner gilt die volle Versicherungssumme.

Unser Plus für Sie: Telefonische Stornoberatung
Ist Ihre Reise aufgrund von Krankheit, Unfall oder aus anderen Gründen gefährdet? Sind Sie sich unsicher, ob Sie Ihre Reise antreten können oder doch stornieren müssen? Bei der Entscheidung zwischen Reise oder Stornokosten lassen wir Sie nicht allein. Unsere Telefonische Stornoberatung gibt Ihnen hier die richtige Empfehlung!

Es gibt auch Risiken, die diese Stornokostenversicherung nicht abdecken kann. Sollten Sie Ihre Reise zum Beispiel aus Angst vor einer drohenden Erkrankung stornieren (etwa weil an der Schule Ihrer Tochter die Röteln grassieren), ersetzen wir die Stornokosten nicht. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

Versicherte Leistungen sind u.a.:

  • Wir erstatten Ihnen die nicht genutzten Reiseleistungen vor Ort und zusätzliche Rückreisekosten, wenn Sie Ihre Reise aus einem der unten genannten Gründe abbrechen müssen.
  • Wir erstatten Ihnen den anteiligen Reisepreis für die nicht genutzten Reiseleistungen, wenn Sie Ihre Reise wegen eines versicherten Ereignisses (zum Beispiel aufgrund eines Unfalls oder einer unerwarteten schweren Erkrankung auf der Reise) unterbrechen müssen.
  • Wir erstatten Ihnen die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen und zusätzlichen Reisekosten bis maximal 500,- € pro versicherter Person. Wenn das genutzte Kraftfahrzeug wegen einer Panne oder eines Unfalls auf der Reise fahruntauglich wird und Sie die Reise deshalb nicht planmäßig fortsetzen können.

Inklusive Assistance-Leistung: Wir organisieren Ihre außerplanmäßige Rückreise.

Versicherte Gründe sind:

  • Unerwartete schwere Ersterkrankung oder Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung, die in den letzten sechs Monaten vor Reiseantritt nicht behandelt wurde. (Anm.: Sind beide Kriterien erfüllt, ist auch die Erkrankung an Covid-19 im Versicherungsschutz enthalten.)
  • Schwere Unfallverletzung.
  • Schwangerschaft.
  • Tod.
  • Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch oder Elementarereignisse.

Versicherungssumme: Je nach Höhe des von Ihnen gewählten bzw. eingegebenen Reisepreises pro Person, gilt die jeweils nächst höhere der folgenden Versicherungssummen: 1.000 €, 2.000 €, 3.000 €, 4.000 €, 6.000 €, 8.000 €, 12.000 €, 20.000 €

Für alleinreisende Familienmitglieder/Partner gilt die volle Versicherungssumme.

Es gibt auch Risiken, die unsere Reiseabbruchversicherung nicht abdecken kann. Wenn Sie zum Beispiel wegen einer Magenverstimmung zwei Tage statt auf der gebuchten Sightseeing-Tour im Hotelzimmer bleiben müssen, können diese nicht genutzten Reiseleistungen von uns nicht erstattet werden. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung: 

  • Stornokostenversicherung je Versicherungsfall: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je Person
  • Reiseabbruchversicherung je Versicherungsfall: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je Person.

Versichert sind alle Urlaubs- und Geschäftsreisen (einschließlich Tagesreisen), die Sie weltweit unternehmen.

Innerhalb des Landes, in dem die versicherte Person einen gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Ihre Arbeitsstätte hat, sind jedoch nur die Reisen versichert, bei denen die Entfernung zwischen Wohnort bzw. Arbeitsstätte und dem Zielort mehr als 50 Kilometer beträgt oder die Reise mindestens eine Übernachtung beinhaltet. Hauptberufliche Außendiensttätigkeit sowie Gänge und Fahrten zwischen Ihrem Wohnsitz und Ihrer Arbeitsstätte sind nicht versichert.

In der Stornokostenversicherung besteht Versicherungsschutz unabhängig von der Reisedauer.

In der Reiseabbruchversicherung haben Sie für die gesamte Dauer der Reise Versicherungsschutz, maximal jedoch ein Jahr.


Hier Reiseabbruchversicherung inkl. Reiserücktritt buchen

Das sagen unsere Kunden über uns:

 
4.5/ 5 (Sterne) 9347 Bewertungen
Testimonial

 

"Die Bearbeitung geht stets sehr zügig und korrekt. Wir sind immer sehr zufrieden. Danke!", 18.09.2023

"Einfachen und transparenter Abschluss, der keine Fragen offen lässt.", 17.09.2023

"Gab bisher keine Reklamationen. Preisleistungsverhältnis stimmt auch.", 13.09.2023


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Rechtlicher Hinweis: Dies ist eine Information der ERGO Reiseversichung AG und dient Werbezwecken. Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Angaben stellen keine Vertragsgrundlage dar, sondern dienen ausschließlich der Produktbeschreibung.

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