slider image

Reiseversicherung für Schüler & Klassenfahrt

Klassenfahrten mit Schülern sind immer aufregend und bergen viele Gefahren. Aus diesem Grund ist eine Reiseversicherung für Schüler auf Klassenfahrt besonders wichtig und schützt Sie vor unnötigen Kosten.

Gute Gründe für die Reiseversicherung für Schüler auf Klassenfahrt:

ab 8 € pro Person
  • Sie bekommen Stornokosten, Umbuchungsgebühren und nicht genutzte Reiseleistungen zurück.
  • Lehrer-Ausfall-Risiko: Erstattung der kompletten Stornokosten, sollte eine Begleitperson die Reise nicht antreten können.
  • Kostenübernahme für medizinische Behandlungen und Hilfsmittel inkl. Krankenrücktransport.
  • Unerwartete, schwere Erkrankung (auch im Zusammenhang mit Covid-19) im Versicherungsschutz enthalten.
  • Während der Schülerreise besteht Versicherungsschutz für Haftpflichtrisiken des täglichen Lebens für Personen- und Sachschäden.
  • Schutz bei Unfällen während der Reise die zu Invalidität oder Tod führen.
  • 24h Notrufzentrale mit internationalem Ärzteteam.

Ihr Service-Plus: Die Telefonische Stornoberatung hilft Ihnen, wenn Sie unsicher sind, ob Sie Ihre Reise antreten können oder doch stornieren müssen.


Warum lohnt sich unsere Reiseversicherung für Schüler und Klassenfahrt?

Die wichtigsten Fakten der Reiseversicherung für Schüler & Klassenfahrt:

Ideal für Sie
Als Schülergruppen/Klassen ab mindestens 6 Schüler-/innen bis 25 Jahre und ggf. maximal 2 mitreisende Begleitpersonen

Geografischer Geltungsbereich
Deutschland/Europa/Weltweit

Maximale Reisedauer
Bis 10 Tage. Bei einer Reisedauer von über 10 Tagen können die Tarife bis maximal 20 Tage kombiniert werden

Versicherungssumme
Stornokostenversicherung: ergibt sich aus dem gebuchten Tarif, maximale Versicherungssumme: 3.000 € pro Person
Reiseabbruchversicherung: ergibt sich aus dem gebuchten Tarif, maximale Versicherungssumme: 3.000 € pro Person
Reiseunfallversicherung: bei Tod 10.000 €, bei Invalidität bis zu 20.000 €
Reisehaftpflichtversicherung: pauschal 500.000 € für Personen- und Sachschäden

Selbstbeteiligung
Nur Tarife ohne Selbstbeteiligung möglich.

Abschlussfrist
Sofort
bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt.

Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich.

Gründe, die für uns sprechen

1. Im Schadensfall für Sie da
Melden Sie ihren Schadensfall am besten online. Hier finden Sie Schadensformulare für alle Versicherungsarten inkl. Anleitung und Infos über die erforderlichen Unterlagen.
Schaden melden

2. Kundenservice
Unsere Mitarbeiter im ServiceCenter helfen Ihnen gern weiter!

3. Telefonische Stornoberatung vor der Reise
Sie können Ihre Reise aufgrund von Krankheit, Unfall oder aus anderen Gründen vielleicht nicht antreten? Lassen Sie sich von den Storno-Experten der ERGO Reiseversicherung beraten, ob Sie Ihre Reise antreten können. Und das Risiko höherer Stornokosten tragen wir!

4. Klare Kommunikation...
ist unser Anspruch! Wir erklären Fachausdrücke, überarbeiten alle Unterlagen auf Verständlichkeit und sagen Ihnen auch, was NICHT versichert ist.

Auszeichnungen

1. Was ist eine Versicherung für Schülerreisen?

Damit sich Lehrer, Schüler und Eltern sorgenfrei auf das Abenteuer einer Klassenfahrt einlassen können, ist ein Versicherungsschutz für die Schulklasse unverzichtbar. Eine Reiseversicherung für Schülerreisen ist ein spezieller Reiseschutz, der meist neben der Stornokosten- und Reiseabbruchversicherung auch eine Reisekrankenversicherung mit medizinischer Notfallhilfe, eine Reiseunfallversicherung und eine Reisehaftpflichtversicherung bietet.

2. Ist eine Schülerreiseversicherung sinnvoll?

Schülerreisen und Klassenfahrten gehören zur Schullaufbahn und fördern die Gemeinschaft und Selbstständigkeit der Schüler. Doch mit der Anzahl der Schüler steigt auch das Risiko von Unfällen, Verletzungen und Stornierungen. Eine Reiseversicherung für Schülerreisen ist daher nicht nur sinnvoll, sondern auch wichtig, um medizinische Behandlungen und Hilfsmittel oder einen Krankenrücktransport abzusichern und Kosten zu vermeiden. Auch bei Stornierungen aufgrund von Krankheit der Lehrkraft oder anderen Zwischenfällen können anfallende Kosten wie Stornokosten, Umbuchungsgebühren und nicht genutzte Reiseleistungen durch die Versicherung erstattet werden.

Um umfassend geschützt zu sein, bieten die meisten Schülerreiseversicherungen auch eine Absicherung bei Unfällen während der Klassenfahrt, die zu einer Invalidität oder zum Tod führen können. Eine Reisehaftpflichtversicherung kann ebenfalls Bestandteil des Versicherungsschutzes sein.

3. Was leistet eine Reiseversicherung für Schüler & Klassenfahrten?

Eine Schülerreiseversicherung besteht aus verschiedenen Versicherungsbausteinen, die alle Teilnehmer einer Klassenfahrt sowie die Lehrer und Begleitpersonen umfangreich schützen:

  • Die Stornokostenversicherung für Schülerreisen erstattet die vertraglich geschuldeten Stornokosten bei einem versicherten Grund wie einer schweren Verletzung oder Krankheit, einer unerwarteten Verschlechterung einer bereits bestehenden Krankheit, einem endgültigen Austritt aus der Klasse oder der Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung. Auch bei einem verspäteten Reiseantritt werden die Mehrkosten der Hinreise und nicht genutzte Reiseleistungen abzüglich der Anreisekosten erstattet.
  • Die Reiseabbruchversicherung erstattet die Kosten für nicht genutzte Reiseleistungen und Rückreisekosten, wenn eine Schülerreise aus einem versicherten Grund abgebrochen werden muss. Ein stationärer Aufenthalt wegen eines versicherten Grundes ist ebenfalls versichert. Gründe sind beispielsweise eine schwerwiegende Ersterkrankung, ein schwerer Unfall, Tod oder gravierende Schäden am Eigentum.
  • Die Reisekrankenversicherung mit medizinischer Notfall-Hilfe übernimmt die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen sowie für Heilmittel, schmerzstillende Zahnbehandlungen, Hilfsmittel und Krankenrücktransporte. Auch die Gepäckrückholung wird abgedeckt.
  • Die Reiseunfallversicherung bietet Schutz bei Unfällen auf einer Klassenfahrt, die zu einer dauernden körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung oder zum Tod führen. Extremsportarten sind in der Regel nicht versichert.
  • Die Reisehaftpflichtversicherung deckt die Haftpflichtrisiken des täglichen Lebens für Personen- und Sachschäden während der Schülerreise ab, sofern eine bestimmte Deckungssumme nicht überschritten wird. Weitere Details zur Deckung entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.

4. Gibt es eine Versicherung, die den Ausfall eines Lehrers auf Klassenfahrten abdeckt?

Ja, viele Reiseversicherungen bieten innerhalb der Stornokostenversicherung, die bei Abschluss der Schülerreiseversicherung inkludiert ist, auch einen Ausfallschutz für Lehrkräfte an. Somit sind die Stornokosten abgesichert, falls eine Lehrkraft oder Begleitperson aus einem versicherten Grund die Reise nicht antreten kann und die Klassenfahrt storniert werden muss.

5. Deckt die Schülerreiseversicherung auch Coronafälle ab?

Oftmals beinhaltet die Reiseversicherung für Schüler eine Reisekrankenversicherung, die auch eine ambulante oder stationäre Heilbehandlung bei einer Corona-Erkrankung abdeckt. Die Schülerreise Versicherung der ERGO Reiseversicherung deckt die unerwarete und schwere Erkrankung an Covid-19 in der Reiserücktritts Versicherung inkl. Reiseabbruch Versicherung ab.

6. Wie hoch sind die Kosten für die Schülerreiseversicherung?

Die Kosten für die Schülerreiseversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem vom Gesamtpreis der Reise. Sie können zwischen Tarifen mit Geltungsbereich in Deutschland, Europa oder weltweit wählen. Es gibt auch Schülerreiseversicherungen mit weltweitem Geltungsbereich und einer Stornokosten- sowie Reiseabbruchversicherung ohne Selbstbeteiligung. Des Weiteren gibt es Reiseschutz für Schüler auf Klassenfahrten in Deutschland oder Europa, die zusätzlich zur Stornokosten- und Reiseabbruchversicherung auch eine Reisekranken-, Reiseunfall- und Reisehaftpflichtversicherung beinhalten können. Der Preis hängt auch von der Dauer der Reise ab. Über die Website der Versicherungsgesellschaft kann der konkrete Preis mithilfe des Online-Rechners ermittelt werden.

Produktdetails - Das leistet unsere Reiseversicherung für Schüler auf Klassenfahrt:

Versichert sind u.a.:

  • Stornierung: Wir erstatten die vertraglich geschuldeten Stornokosten, wenn die Reise aus einem versicherten Grund storniert werden muss.
  • Verspäteter Reiseantritt: Wir erstatten die nachgewiesenen Mehrkosten der Hinreise und die nicht genutzten Reiseleistungen abzüglich der Hinreisekosten, wenn die Reise aus einem versicherten Grund verspätet angetreten wird.
  • Inklusive Lehrer-Ausfall-Risiko: Wir erstatten die vertraglich geschuldeten Stornokosten, wenn die komplette Schülerreise storniert werden muss, weil eine Begleitperson die Reise aus einem versicherten Grund nicht antreten kann.
  • Zusätzliche Risikoperson: Reist ein Schüler mit einem Schulbegleiter, sind Schüler und Schulbegleiter immer füreinander Risikopersonen.
  • Inklusive Assistance-Leistung: Wir informieren z.B. über Reisewarnungen und Sicherheitshinweise.

Versicherte Gründe sind u.a.:

  • Schwere Unfallverletzung
  • Unerwartete und schwere Ersterkrankung oder Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung, die in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss nicht behandelt wurde. (Anm.: Sind beide Kriterien erfüllt, ist auch die Erkrankung an Covid-19 im Versicherungsschutz enthalten.)
  • Wiederholung einer nicht bestandenen Schulprüfung
  • Endgültiger Austritt aus dem Klassenverband

Versicherungssumme: entspricht dem versicherten Reisepreis.

Unser Service-Plus: Telefonische Stornoberatung

Ist die Reise aufgrund von Krankheit, Unfall oder aus anderen Gründen gefährdet? Ist Ihr Kunde unsicher, ob er die Reise antreten kann oder doch stornieren muss? Unsere Telefonische Stornoberatung gibt die richtige Empfehlung!

Es gibt auch Risiken, die diese Stornokostenversicherung für Schülerreisen nicht abdeckt. Sollte die Reise zum Beispiel aus Angst vor einer drohenden Erkrankung storniert werden (z.B. weil an der Schule die Röteln grassieren), ersetzten wir die Stornokosten nicht. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedinungen.

Versichert sind u.a.:

  • die nicht genutzten Reiseleistungen vor Ort und zusätzliche Rückreisekosten, wenn die Reise aus einem der unten genannten Gründe abgebrochen werden muss.
  • Den anteiligen Reisepreis für nicht genutzte Reiseleistungen, wenn Sie die Reise wegen eines versicherten Ereignisses (z. B. aufgrund eines Unfalls oder einer unerwarteten schweren Erkrankung auf der Reise) unterbrechen müssen.
  • Übernahme der Mehrkosten für eine Begleitperson: Absicherung der Mehrkosten für eine außerplanmäßige Rückreise oder eines verlängerten Aufenthalts für eine mitreisende Begleitperson, wie. z.B. einen Schülerhelfer.

Inklusive Assistance-Leistung: Wir organisieren Ihre außerplanmäßige Rückreise.

Versicherte Gründe sind u.a.:

  • Unerwartete und schwere Ersterkrankung oder Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung, die in den letzten sechs Monaten vor Reiseantritt nicht behandelt wurde. (Anm.: Sind beide Kriterien erfüllt, ist auch die Erkrankung an Covid-19 im Versicherungsschutz enthalten.)
  • Schwere Unfallverletzung
  • Tod
  • erheblicher Schaden am Eigentum

Versicherungssumme: entspricht dem versicherten Reisepreis.

Es gibt aber auch Risiken, die diese Reiseabbruchversicherung nicht abdeckt. Wenn Sie zum Beispiel wegen einer Magenverstimmung zwei Tage statt auf der gebuchten Sightseeing-Tour im Hotelzimmer bleiben müssen, werden diese nicht genutzten Reiseleistungen von uns nicht erstattet. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

Für Schülerreisen mit Geltungsbereich in Deutschland gilt:

Bei Krankheit oder Unfall übernehmen wir u.a. die Kosten für einen medizinisch sinnvollen Verlegungstransport bzw. zahlen ein Krankenhaustagegeld von EUR 50,- pro Tag (bis 30 Tage).

Für Schülerreisen mit Geltungsbereich Europa gilt:

Bei Krankheiten und Unfällen, die auf der Schülerreise eintreten, erstatten wir u.a. die Kosten für:

  • medizinisch notwendige ambulante oder stationäre Heilbehandlungen einschließlich Operationen, Arznei-, Heil- und Verbandsmittel.
  • Versicherte Krankheit ist z.B. auch Covid-19.
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen
  • Hilfsmittel (z.B. Gehilfe, Miete eines Rollstuhls), die während der Reise erstmals notwendig werden
  • den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport und die Gepäckrückholung an den Wohnort

Unsere Notrufzentrale erbringt im 24Stunden-Service Beistandsleistungen bei medizinischen Notfällen, wie z.B.:

  • Organisation des Krankenbesuchs einer nahestehenden Person (einschließlich Kostenübernahme).
  • Kostenübernahmegarantie gegenüber dem Krankenhaus.
  • Rückholung von Kindern oder Organisation der Reise einer nahestehenden Person an den Aufenthaltsort und zurück an den Wohnort (einschließlich Kostenübernahme).

Versicherungssumme: unbegrenzt
Es gibt aber auch Risiken, die diese Reisekrankenversicherung nicht abdeckt. So sind beispielsweise Behandlungen, von denen Sie bereits vor Reiseantritt wissen, dass sie aus medizinischen Gründen während der Reise stattfinden müssen (z.B. Dialysen), nicht versichert. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

Versicherungsschutz besteht bei Unfällen während der Schülerreise, die zu einer dauernden Invalidität oder zum Tod führen.

Versicherungssummen: Tod 10.000 € / Invalidität 20.000 €

Es gibt aber auch Risiken, die diese Reiseunfallversicherung nicht abdeckt. So sind beispielsweise Unfälle, die Ihnen bei der Ausübung von Extremsportarten wie z.B. Rafting, Freeclimbing, Drachenfliegen oder Fallschirmspringen zustoßen, nicht versichert. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtrisiken des täglichen Lebens für Personen- und Sachschäden während der Schülerreise.

Deckungssumme: € 500.000,- pauschal

Bitte beachten Sie, dass die Reisehaftpflichtversicherung nicht für alle Schäden aufkommt. Nicht versichert sind zum Beispiel alle Schäden, die aus vorsätzlicher Handlung hervorgehen. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedinungen.

Reiseversicherung für Schüler und Klassenfahrt berechnen


Das sagen unsere Kunden über uns:

 
4.5/ 5 (Sterne) 9347 Bewertungen
Testimonial

 

"Die Bearbeitung geht stets sehr zügig und korrekt. Wir sind immer sehr zufrieden. Danke!", 18.09.2023

"Einfachen und transparenter Abschluss, der keine Fragen offen lässt.", 17.09.2023

"Gab bisher keine Reklamationen. Preisleistungsverhältnis stimmt auch.", 13.09.2023


Rechtlicher Hinweis: Dies ist eine Information der ERGO Reiseversichung AG und dient Werbezwecken. Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Angaben stellen keine Vertragsgrundlage dar, sondern dienen ausschließlich der Produktbeschreibung.

Besuchen Sie uns auch bei