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Reisekrankenversicherung mit medizinischer Notfall-Hilfe

Nur Götter sind unverletzlich. Seien Sie als Privat- oder Geschäftsreisender mit unserer Reisekrankenversicherung bestens abgesichert.

Gute Gründe für die Reisekrankenversicherung:

ab 1,60 € pro Tag
  • Sie bekommen die Kosten für Heilbehandlungen im Ausland erstattet.
  • Sie bekommen Such-, Rettungs- und Bergungskosten im Falle eines Unfalls bis zu 10.000 € zurück.
  • Die ERGO Reiseversicherung organisiert und übernimmt für Sie die Kosten für Kranken- und Gepäcktransporte.
  • Unsere Notrufzentrale steht Ihnen 24 Stunden täglich an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung.
Paar liegt am Flussstrand auf einer Decke nebeneinander.

Warum lohnt sich unsere Reisekrankenversicherung?

Im Rausch der Tiefe

Für Taucher ist Mexiko ein wahres Paradies. Leonhard M. hatte die faszinierende Unterwasserwelt bereits mehrfach erforscht.

So ist´s passiert:

Bei seinem vierten Tauchgang in Mexiko überschätzte er jedoch sein Können. Er tauchte begeistert von der vielfältigen Meeresfauna immer weiter hinab und geriet in zu tiefes Wasser.
Auftauchen nach Vorschrift - mit den entsprechenden Zwischenstopps - war nicht mehr möglich. Leonhard M. kam viel zu schnell an die Meeresoberfläche und kollabierte.

Seine Begleiter ergriffen sofort die richtige Maßnahme und versuchten die nächstgelegene Dekompressionskammer zu erreichen. Insgesamt 17 Stunden musste Leonhard M. dort behandelt werden. Inzwischen wurde die Notrufzentrale der ERGO Reiseversicherung informiert. Diese faxte im Handumdrehen eine Kostenübernahmegarantie nach Mexiko und organisierte die deutschsprachige Betreuung des Patienten.

So haben wir geholfen:

Auf schlappe 15.452 Euro beliefen sich die Behandlungskosten in Mexiko. Darum musste sich Leonhard M. aber keine Sorgen machen - die ERGO Reiseversicherung hat geholfen!

Gründe, die für uns sprechen

1. Im Schadensfall für Sie da
Melden Sie ihren Schadensfall am besten online. Hier finden Sie Schadensformulare für alle Versicherungsarten inkl. Anleitung und Infos über die erforderlichen Unterlagen.
Schaden melden

2. Kundenservice
Unsere Mitarbeiter im ServiceCenter helfen Ihnen gern weiter!

3. Telefonische Stornoberatung vor der Reise
Sie können Ihre Reise aufgrund von Krankheit, Unfall oder aus anderen Gründen vielleicht nicht antreten? Lassen Sie sich von den Storno-Experten der ERGO Reiseversicherung beraten, ob Sie Ihre Reise antreten können. Und das Risiko höherer Stornokosten tragen wir!

4. Klare Kommunikation...
ist unser Anspruch! Wir erklären Fachausdrücke, überarbeiten alle Unterlagen auf Verständlichkeit und sagen Ihnen auch, was NICHT versichert ist.

1. Was bedeutet eine Reisekrankenversicherung?

Bei Reisen kann immer etwas Unvorhersehbares passieren, z.B. eine Verletzung beim Wandern oder eine Zahnentzündung. In solchen Fällen hilft eine Reisekrankenversicherung, unabhängig davon, ob eine Zahnarztbehandlung oder eine größere Operation erforderlich ist.

2. Braucht man eine Reisekrankenversicherung, wenn man gesetzlich versichert ist ?

Deutschland hat mit fast allen europäischen Ländern (Schengen-Staaten) ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Bei Unfall oder plötzlicher Krankheit übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen, genau wie in Deutschland, die Behandlungskosten. In Deutschland gibt es für bestimmte Behandlungen Standardsätze. Im Ausland können die tatsächlichen Behandlungskosten wesentlich höher sein. Die Differenz müssen die Betroffenen aus eigener Tasche zahlen. Außerhalb der Schengen-Staaten überniEine private Auslandsreisekrankenversicherung erstattet sämtliche Kosten für medizinisch notwendige ambulante oder stationäre Heilbehandlungen. Auch für Operationen und Arzneimittel. Besonders wichtig ist die Extra-Absicherung bei schweren Unfällen im Urlaub: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nicht den Rücktransport von Patienten. Unser Tipp für alle, die mehr als einmal pro Jahr verreisen: Die günstigste Variante ist eine Jahres-Auslandsreisekrankenversicherung.

Eine Reisekrankenversicherung bietet einen wichtigen Schutz, wenn Sie auf Reisen krank werden oder einen Unfall haben. Denn die gesetzliche Krankenversicherung im außereuropäischen Raum deckt die Behandlungskosten nicht ab. Wenn Sie unvorbereitet erkranken oder verletzt werden, können die Kosten schnell sehr hoch werden. Eine Reisekrankenversicherung übernimmt diese Kosten und schützt Sie vor unerwarteten Ausgaben.

3. Wofür benötigt man eine Reisekrankenversicherung innerhalb der EU?

Auch wenn innerhalb Europas die gesetzliche Krankenversicherung weiterhin gültig ist, sollten Reisende den Abschluss einer Reisekrankenversicherung in Betracht ziehen. Dies gilt insbesondere für diejenigen, die ausschließlich eine gesetzliche Krankenvollversicherung haben. Während die gesetzlichen Krankenkassen in der Europäischen Union und in Ländern mit einem Sozialversicherungsabkommen die Kosten für medizinische Behandlungen übernehmen, gibt es dennoch Einschränkungen. Die Erstattung ist begrenzt und bezieht sich nur auf Behandlungen von Vertragsärzten. Private Gesundheitsdienstleistungen werden nicht abgedeckt, so dass Reisende im Falle von Verletzungen oder Erkrankungen oft zusätzlich zahlen müssen.

4. Welche Leistungen sind in einer Reisekrankenversicherung enthalten?

Eine Reisekrankenversicherung bietet umfassende Leistungen. Hier sind einige davon:

  • Kostenerstattung für medizinisch notwendige Behandlungen bei Krankheit oder Unfall, einschließlich ambulanter und stationärer Behandlungen, Schwangerschaft und medizinisch notwendigen Zahnbehandlungen.
  • Bergungskosten und notwendiger oder sinnvoller Rücktransport (abhängig vom Anbieter).
  • Einige Versicherungen bieten auch ein Krankenhaustagegeld im Falle einer akuten Erkrankung in Deutschland sowie die Übernahme der Kosten für den medizinisch notwendigen Rücktransport und die Gepäckrückführung.

5. Welche ist die kostengünstigste Reisekrankenversicherung?

Die Kosten für eine Reisekrankenversicherung variieren je nach mehreren Faktoren. Zum Beispiel ist eine Versicherung, die nur für Europa gilt, preiswerter als eine weltweite Versicherung. Wenn Sie die Kosten senken möchten, können Sie eine Reisekrankenversicherung mit Selbstbeteiligung wählen.

Außerdem ist es wichtig zu berücksichtigen, ob Sie Versicherungsschutz nur für eine einzelne Reise oder für ein ganzes Jahr benötigen. Eine Jahresversicherung ist oft wesentlich günstiger als eine Einzelversicherung. Wenn Sie allein oder mit Ihrer Familie reisen, ist auch die Anzahl und das Alter der zu versichernden Personen ein entscheidender Faktor für den Preis der Reisekrankenversicherung.

Sie können konkrete Preise bequem über einen Online-Rechner ermitteln. Auf diese Weise können Sie von zu Hause aus Tarife vergleichen und Ihren Wunschtarif auswählen.

6. Wie lange ist der Versicherungsschutz einer Reisekrankenversicherung gültig?

Eine Jahresversicherung für eine Reisekrankenversicherung hat in der Regel eine maximale Laufzeit von einem Jahr. Wenn Sie sich für eine Jahresversicherung entschieden haben, verlängert sich diese in der Regel automatisch um ein weiteres Jahr, sofern Sie den Jahrestarif nicht rechtzeitig kündigen. Auf diese Weise können Sie jederzeit sorgenfrei in den Urlaub oder auf Geschäftsreise gehen, ohne den Versicherungsschutz jedes Mal erneuern zu müssen.

Wenn Sie eine Einzelversicherung für eine Reise abgeschlossen haben, gilt der Versicherungsschutz für den gesamten Zeitraum Ihrer gebuchten Reise.

7. Kann man eine Reisekrankenversicherung nach Reiseantritt abschließen?

Last-Minute-Buchungen sind durchaus möglich, allerdings nur bis kurz vor der Abreise. Wenn Sie sich bereits im Ausland befinden, ist ein Versicherungsabschluss nicht mehr möglich.

Sie können eine Reisekrankenversicherung bis zum letzten Tag vor Ihrer Abreise abschließen. Der Versicherungsschutz beginnt dann an dem von Ihnen festgelegten Versicherungsbeginn und endet am letzten Tag Ihrer Reise oder nach einem Jahr bei einer Jahresversicherung, sofern sie nicht fristgerecht gekündigt wurde.

8. Bietet die Reisekrankenversicherung Schutz bei Vorerkrankungen?

Die regelmäßige Behandlung von bekannten Vorerkrankungen wie beispielsweise Immunschwäche, Diabetes oder Krebs ist nicht versichert, einschließlich der Dialyse. Wenn Sie beispielsweise Ihre notwendigen Medikamente vergessen haben, müssen Sie den Ersatz vor Ort aus eigener Tasche bezahlen. Wenn sich jedoch Ihr Gesundheitszustand unerwartet verschlechtert, übernimmt die Reisekrankenversicherung in der Regel die Kosten für die notwendigen Behandlungen.

 

 

Produktdetails - Das leistet unsere Reisekrankenversicherung im Detail:

Bei Krankheiten und Unfällen, die auf der Auslandsreise eintreten, übernehmen wir u.a. die Kosten für:

  • Medizinisch notwendige ambulante oder stationäre Heilbehandlungen einschließlich Operationen, Arznei-, Heil- und Verbandsmittel.
  • Schmerzstillende Zahnbehandlungen.
  • Ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen.
  • Hilfsmittel (z.B. Gehhilfen, Miete eines Rollstuhls), die während der Reise erstmals notwendig werden.
  • Den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport und die Gepäckrückholung an Ihren Wohnort.

Bei auf Reisen in Deutschland akut eintretenden Krankheiten und Unfällen:

  • erhalten Sie ein Krankenhaustagegeld von 50 € bei vollstationärem Krankenhausaufenthalt.
  • erstatten wir die Kosten für den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport mit adäquaten Transportmitteln (auch Ambulanzflugzeugen) und die Gepäckrückholung an Ihren Wohnort.

Unsere Notrufzentrale erbringt im 24Stunden-Service Beistandsleistungen bei medizinischen Notfällen, wie z.B.:

  • Organisation des Krankenbesuchs einer Ihnen nahestehenden Person (einschließlich Kostenübernahme).
  • Kostenübernahmegarantie gegenüber dem Krankenhaus.
  • Rückholung von Kindern oder Organisation der Reise einer nahestehenden Person an den Aufenthaltsort und zurück an den Wohnort (einschließlich Kostenübernahme).

Versicherungssumme: unbegrenzt


Wichtig zu wissen:
Es gibt aber auch Risiken, die diese Reisekranken-Versicherung nicht abdeckt. So sind beispielsweise Behandlungen, von denen Sie bereits vor Reiseantritt wissen, dass sie aus medizinischen Gründen während der Reise stattfinden müssen (z.B. Dialysen), nicht versichert. Es sei denn, Sie müssen reisen, weil Ihr Ehepartner, Lebenspartner oder ein Verwandter ersten Grades verstorben ist. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

100 EUR des erstattungsfähigen Schadens.

Hier Auslandsreisekrankenversicherung abschließen


Das sagen unsere Kunden über uns:

 
4.5/ 5 (Sterne) 9347 Bewertungen
Testimonial

 

"Die Bearbeitung geht stets sehr zügig und korrekt. Wir sind immer sehr zufrieden. Danke!", 18.09.2023

"Einfachen und transparenter Abschluss, der keine Fragen offen lässt.", 17.09.2023

"Gab bisher keine Reklamationen. Preisleistungsverhältnis stimmt auch.", 13.09.2023


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Rechtlicher Hinweis: Dies ist eine Information der ERGO Reiseversichung AG und dient Werbezwecken. Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Angaben stellen keine Vertragsgrundlage dar, sondern dienen ausschließlich der Produktbeschreibung.

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