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Au Pair Versicherung & Auslandsversicherung für Studenten, Backpacker und Co.

Bei Ihrer Auslandsreise oder Ihrem Auslandsaufenthalt als Au Pair, Student, Austauschschüler, Backpacker oder Work & Traveller sind Kosten infolge von Krankheiten oder Unfällen durch diese Versicherung abgedeckt.

Gute Gründe für die Au Pair Versicherung & Auslandsversicherung für Studenten, Backpacker
und Co.

ab 9 € für 31 Tage

Die Langzeit Studenten und Au Pair Versicherung (Komfortschutz) setzt sich aus drei Bestandteilen (Versicherungssparten) zusammen.

  • Unfallversicherung: Extra-Schutz bei Unfällen im Aufenthaltsland die zu Invalidität oder Tod führen, inkl. kosmetische OPs nach einem Unfall.
  • Haftpflichtversicherung: Absicherung von Haftpflichtrisiken für Personen- und Sachschäden im Aufenthaltsland.
  • Unterbrechungsversicherung: Übernahme der Reisekosten bei außerplanmäßiger Unterbrechung des Aufenthalts
Zwei AuPair Mädchen im Gespräch

Tipp!!

Kombinieren Sie den Langzeit Komfortschutz mit der Langzeit Reiserücktrittsversicherung und der Langzeit Auslandskrankenversicherung. Einfach im Buchungsvorgang die für Sie passende Kombination auswählen.


Warum lohnt sich unsere Au Pair Versicherung & Auslandsversicherung für Studenten, Backpacker und Co.

Die wichtigsten Fakten der Studenten und Au Pair Versicherung:

Ideal für Sie:
Als allein reisender Student, Sprach- oder Austauschschüler, Backpacker, Au Pair, Teilnehmer an einem Work & Travel Programm und Praktikant oder Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst bis einschließlich 55 Jahre, der eine längere Zeit im Ausland (bis maximal 24 Monaten) verbringt.

Geografischer Geltungsbereich:
Europa/Weltweit (ohne und mit USA/Kanada wählbar)

Maximale Aufenthaltsdauer:
24 Monate / 732 Tage

Heimaturlaube:
Sind mit versichert.

Versicherungssumme:
Unfallversicherung: 10.000 € bei Tod / bis 100.000 € bei Invalidität
Haftpflichtversicherung: bis 1 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden, Mietsachschäden am Mobiliar bis 1.000 €
Unterbrechungsversicherung: 2.000 € pro Person

Selbstbeteiligung:
Es gibt nur Tarife ohne Selbstbeteiligung

Abschlussfrist:
Abschluss ist jederzeit vor Antritt des versicherten Aufenthalts möglich.

Schengen-Visum:
Die Versicherung erfüllt die Anforderungen an ein Schengen-Visum im Sinne von Art. 15 Visakodex.

Gründe, die für uns sprechen

1. Im Schadensfall für Sie da
Melden Sie ihren Schadensfall am besten online. Hier finden Sie Schadensformulare für alle Versicherungsarten inkl. Anleitung und Infos über die erforderlichen Unterlagen.
Schaden melden

2. Kundenservice
Unsere Mitarbeiter im ServiceCenter helfen Ihnen gern weiter!

3. Telefonische Stornoberatung vor der Reise
Sie können Ihre Reise aufgrund von Krankheit, Unfall oder aus anderen Gründen vielleicht nicht antreten? Lassen Sie sich von den Storno-Experten der ERGO Reiseversicherung beraten, ob Sie Ihre Reise antreten können. Und das Risiko höherer Stornokosten tragen wir!

4. Klare Kommunikation...
ist unser Anspruch! Wir erklären Fachausdrücke, überarbeiten alle Unterlagen auf Verständlichkeit und sagen Ihnen auch, was NICHT versichert ist.

Auszeichnungen

Wussten Sie schon?

Gratis App bei Abschluss einer Auslandskranken-Versicherung für Studenten und Au Pairs!

Bei Abschluss einer Auslandskranken-Versicherung für Studenten und Au Pairs erhalten Sie kostenlos unsere ERV travel & care App. Echtzeit-Warnfunktion mit Länder- und Risikoinformationen, Medikamenten-Suche, Notfallnummern, nächstgelegene Apotheken, Botschaften und Krankenhäuser im Reiseland.
Mehr Informationen >>

Produktdetails - Das leistet unsere Studenten & Au Pair Versicherung

Langzeit-Komfortschutz

Versicherungsschutz besteht bei Unfällen während des versicherten Aufenthalts, die zu einer dauernden Invalidität oder zum Tod führen. Kosmetische Operationen nach einem Unfall werden bis zu 10.000 € von uns übernommen.

Versicherungssummen:
Tod: 10.000 €
Invalidität: 100.000 €

Wichtig zu wissen:
Es gibt aber auch Risiken, die nicht von der Unfall-Versicherung abdeckt sind. Unfälle, die Ihnen bei der Ausübung von Extremsportarten wie z.B. Rafting, Freeclimbing, Drachenfliegen oder Fallschirmspringen zustoßen, sind nicht versichert. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtrisiken des täglichen Lebens für Personen- und Sachschäden während des versicherten Aufenthalts. Dies gilt auch für entstandene Schäden in der gemieteten Unterkunft, am mitgemieteten Mobiliar oder im Haushalt der Gastfamilie bis zu 2.500 €.

Deckungssumme: 1 Mio. € pauschal

Wichtig zu wissen:
Es gibt aber auch Risiken, die die Haftpflicht-Versicherung nicht abdeckt. Nicht versichert sind zum Beispiel alle Schäden, die aus vorsätzlicher Handlung hervorgehen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

Versicherungsschutz besteht, wenn Sie Ihren Aufenthalt wegen eines versicherten Ereignisses außerplanmäßig unterbrechen müssen. Versicherte Ereignisse sind, wenn Sie oder eine Risikoperson (Eltern, Großeltern, Geschwister, Kinder) von einer unerwarteten schweren Erkrankung, schweren Unfallverletzung oder von Tod betroffen sind. Wir ersetzen die Kosten für Ihre Hinreise ins Heimatland sowie für Ihre Rückreise ins Aufenthaltsland.

Versicherungssumme: 2.000 € pro Person

Wichtig zu wissen:
Bitte beachten Sie jedoch, dass die Unterbrechungs-Versicherung nicht in jedem Fall leistet. Bezahlte, aber nicht genutzte Leistungen, wie zum Beispiel anteilige Kosten für die Unterkunft im Aufenthaltsland, werden von uns nicht erstattet. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

Der Abschluss ist jederzeit vor Antritt des Aufenthalts möglich.

Optional hinzu buchbar:

Zusätzlich im Fall von Reiserücktritt geschützt

Wir übernehmen u.a.:

  • Die vertraglich geschuldeten Stornokosten, wenn Sie Ihren Aufenthalt aus einem versicherten Grund stornieren müssen.
  • Die nachgewiesenen Mehrkosten der Hinreise und die nicht genutzten Reiseleistungen abzüglich der Hinreisekosten, wenn Sie Ihren Aufenthalt aus einem versicherten Grund verspätet antreten.

 

Inklusive Assistance-Leistungen: Wir informieren Sie z.B. über Reisewarnungen und Sicherheitshinweise.


Versicherte Gründe sind u.a.:

  • Unerwartete schwere Ersterkrankung oder Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung, die in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss nicht behandelt wurde.
  • Schwere Unfallverletzung
  • Tod
  • Unerwarteter Termin zur Spende oder zum Empfang eines Organs
  • Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen
  • Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch und Elementarereignisse
  • Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund betriebsbedingter Kündigung

 

Versicherungssumme: entspricht dem versicherten Reisepreis (inkl. Studien-/Schulgebühren).


Unser exklusives Service-Plus: Telefonische Stornoberatung
Ist Ihre Reise aufgrund von Krankheit, Unfall oder aus anderen Gründen gefährdet? Sind Sie unsicher, ob Sie Ihre Reise antreten können oder doch stornieren müssen? Unsere Telefonische Stornoberatung gibt Ihnen hier die richtige Empfehlung!


Wichtig zu wissen:
Es gibt aber auch Risiken, die diese Stornokosten-Versicherung nicht abdeckt. Sollten Sie Ihren Aufenthalt zum Beispiel aus Angst vor einer drohenden Erkrankung stornieren (etwa weil im Kindergarten Ihrer Schwester die Windpocken grassieren), ersetzen wir die Stornokosten nicht. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

Wir übernehmen u.a.:

  • Die nicht genutzten Reiseleistungen vor Ort und zusätzliche Rückreisekosten, wenn Sie Ihren Aufenthalt aus einem versicherten Grund abbrechen müssen.
  • Den anteiligen Reisepreis für nicht genutzte Reiseleistungen, wenn Sie Ihren Aufenthalt wegen eines stationären Aufenthalts (aufgrund eines Unfalls oder einer unerwarteten schweren Erkrankung während des Aufenthalts) unterbrechen müssen.

 

Inklusive Assistance-Leistung: Wir organisieren Ihre außerplanmäßige Rückreise.


Versicherte Gründe sind u.a.:

  • Unerwartete schwere Ersterkrankung oder Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung, die in den letzten sechs Monaten vor Reiseantritt nicht behandelt wurde.
  • Schwere Unfallverletzung
  • Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen
  • Tod
  • Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch oder Elementarereignisse

 

Versicherungssumme: entspricht dem versicherten Reisepreis.

 

Wichtig zu wissen:
Es gibt aber auch Risiken, die diese Reiseabbruch-Versicherung nicht abdeckt. Wenn Sie zum Beispiel wegen einer Magenverstimmung zwei Tage statt auf der gebuchten Sightseeing-Tour im Hotelzimmer bleiben müssen, werden diese nicht genutzten Reiseleistungen von uns nicht erstattet. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

Sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt.
Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich.

Zusätzlicher Schutz bei Krankheit und Unfall

Bei Krankheiten und Unfällen, die während des Auslandsaufenthalts eintreten, erstatten wir u.a. die Kosten für

  • notwendige ambulante oder stationäre Heilbehandlungen einschließlich Operationen und Arzneimittel
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen
  • Hilfsmittel (z.B. Gehhilfen, Miete eines Rollstuhls), sofern sie auf der Reise erstmals notwendig werden
  • ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen
  • den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport an Ihren Wohnort
  • Such-, Rettungs- oder Bergungskosten bis zu € 10.000,-

Unsere Notrufzentrale erbringt im 24Stunden-Service Beistandsleistungen bei medizinischen Notfällen wie z.B.

  • Organisation des Krankenbesuchs für eine Ihnen nahe stehende Person
  • Kostenvorschuss bis zu € 15.000,- gegenüber dem Krankenhaus
  • Wir stellen den Kontakt her zwischen den behandelnden Ärzten und Ihrem Hausarzt zum Austausch von Informationen

Versicherungssumme: unbegrenzt

Wichtig zu wissen:
Es gibt aber auch Risiken, die die Langzeit-Auslandskranken-Versicherung nicht abdeckt. So sind beispielsweise Behandlungen, von denen Sie bereits vor Reiseantritt wissen, dass sie aus medizinischen Gründen während Ihres Aufenthalts stattfinden müssen (z.B. Dialysen), nicht versichert. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

Der Abschluss ist jederzeit vor Antritt des Aufenthalts möglich.

Allgemeine Informationen


Welche Reiseversicherung brauche ich für meinen Auslandsaufenthalt?

Ich habe einen längeren Auslandsaufenthalt geplant: Wie und welche Risiken sichere ich am besten ab? Was ist versichert und was nicht? Das beantwortet dieses kurze Video.


Das sagen unsere Kunden über uns:

 
4.5/ 5 (Sterne) 9347 Bewertungen
Testimonial

 

"Die Bearbeitung geht stets sehr zügig und korrekt. Wir sind immer sehr zufrieden. Danke!", 18.09.2023

"Einfachen und transparenter Abschluss, der keine Fragen offen lässt.", 17.09.2023

"Gab bisher keine Reklamationen. Preisleistungsverhältnis stimmt auch.", 13.09.2023


Rechtlicher Hinweis: Dies ist eine Information der ERGO Reiseversichung AG und dient Werbezwecken. Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Angaben stellen keine Vertragsgrundlage dar, sondern dienen ausschließlich der Produktbeschreibung.

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