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Ergänzungs-Schutz Covid-19

Als Ergänzung zusätzlich zu einer bei der ERGO Reiseversicherung bestehenden Einmalreise- oder Jahres-Versicherung.
Warum buchen?

Der Ergänzungs-Schutz Covid-19 ist ein Ergänzungs-Baustein für die Reiserücktrittsversicherung, um die Mehrkosten für die Erkrankung an Covid-19 und/oder behördliche Anordnungen wie z.B. Quarantäne abzusichern.

Wichtig für Tarife, die nach dem 1.8.2023 gebucht wurden: Bei Policen, die seit diesem Zeitpunkt abgeschlossen wurden, ist die unerwartete schwere Erkrankung und Tod im Zusammenhang mit Covid 19 trotz Pandemieeinstufung bereits abgesichert. Dies gilt für Einmal- oder Jahresreiseversicherung aus dem Standardbereich.

Davon ausgeschlossen sind die Reiseversicherungen für: Seminar-, und Geschäftsreise. Bei diesen muss weiterhin der Ergänzungs-Schutz Covid-19 abgeschlossen werden, wenn Sie sich gegen die Risiken im Zusammenhang mit Covid-19 schützen wollen.

Ergänzungs-Schutz Covid-19

ab 4 €

Was ist versichert?

Erstattung der Stornokosten bei

  • Positiv-Testung/Erkrankung (Covid-19) des Versicherungsnehmers bzw. von Risikopersonen (z.B. der Kinder); Tod aufgrund von Covid-19.
  • Anordnung von Quarantäne (persönlich o. individuell von einer Behörde).
  • Verweigerung der Beförderung (z.B. durch Airline wg. erhöhter Temperatur).

Erstattung von Mehrkosten bei (z.B. Umbuchung Flug, Quarantänehotel)

  • Anordnung von Quarantäne (persönlich und individuell von einer Behörde); Erhöhung der zusätzlichen Unterkunftskosten bis max. € 5.000,- pro Person, wenn die Reise nicht wie geplant fortgesetzt werden kann.
  • Verweigerung der Einreise durch Behörden (z.B. aufgrund erhöhter Temperatur).
Mutter gibt Kind mit Mundschutz Desinfektionsmittel gegen Covid-19 auf die Hand

Sie haben noch KEINE Reiseversicherung?

1. Bitte schließen Sie diese hier ab und buchen Sie den Ergänzungs-Schutz im Buchungsverlauf oder anschließend auf dieser Seite hinzu.


2. Ergänzungs-Schutz Covid-19 im separaten Buchungsprozess hinzubuchen.

Sie haben bereits eine Reiseversicherung?

Ihre ERGO Reiseversicherung enthält in der Reiserücktritt-/Reiseabbruchversicherung KEINEN Covid-19 Schutz?

Ergänzungs-Schutz Covid-19

Zubuchbar zu allen bereits bei uns bestehenden (Jahres-)Reiseversicherungen, die eine Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung beinhalten.

Wichtig! Sie können den Ergänzungs-Schutz Covid-19 immer nur für jeweils eine Reise abschließen.

Bitte beachten Sie hier die Regelungen zur Selbstbeteiligung und Abschlussfrist!


Der Ergänzungs-Schutz Covid-19

Für wen ist die Versicherung geeignet?

Die Versicherung ist für alle Einzelpersonen, Familien, Paare oder Objektbuchungen geeignet.

Definition Familie/Paar:
Als Paar gelten zwei Erwachsene.
Als Familie gelten maximal zwei Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis, und Kinder bis einschließlich 25 Jahre. Kinder sind eigene Kinder, Enkelkinder und bis zu fünf sonstige mitreisende Kinder. Es muss kein gemeinsamer Wohnsitz vorliegen. Alle versicherten Personen sind namentlich aufzuführen.
Für alleinreisende versicherte Personen gilt die gesamte Versicherungssumme. Alleinreisende Kinder, die nicht eigene Kinder oder Enkelkinder sind, sind nicht versichert.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um den Versicherungsschutz abzuschließen?

Versicherungsschutz besteht für alle Reisen, die Sie mit einer Reiseversicherung der ERGO Reiseversicherung (=Hauptversicherung) abgeschlossen haben. Diese Reiseversicherung muss eine Reiserücktritts- oder eine Reiseabbruchversicherung enthalten. Die bereits existierende Reiseversicherung darf nicht bei einem Fremdversicherer abgeschlossen worden sein.
Hinweis: Bei der reinen Auslandskrankenversicherung ist die Erkrankung an Covid-19 bereits abgesichert.

 

Was ist bei der Jahresversicherung zu beachten?

Wichtig für Inhaber einer ERGO Jahresreiseversicherung: Sie können den Ergänzungs-Schutz Covid-19 nur für jeweils eine Reise abschließen. Sofern Sie mehrere Reisen im Jahr unternehmen, die alle mit dem Ergänzungs-Schutz Covid-19 abgesichert sein sollen, müssen Sie für jede Reise einzeln den Ergänzungs-Schutz abschließen. Bitte beachten Sie hier die Abschlussfrist!

 

Was muss bei der Wahl der Selbstbeteiligung beachtet werden?

Bei der Wahl des Tarifs (mit oder ohne Selbstbeteiligung) ist die Hauptversicherung ausschlaggebend.

Beispiel: Ist in der Hauptversicherung, zu der der Ergänzungs-Schutz Covid-19 abgeschlossen wird, keine Selbstbeteiligung vereinbart, ist auch der Ergänzungstarif Covid-19 ohne Selbstbeteiligung zu wählen.

Die Höhe der Selbstbeteiligung richtet sich nach den Regelungen der Hauptversicherung.

 

Ist der Geltungsbereich eingeschränkt?

Nein, die Versicherung gilt weltweit.

 

Wie hoch ist die Versicherungssumme?

Die Versicherungssumme entspricht dem versicherten Reisepreis Ihrer Hauptversicherung.

Was ist nicht abgesichert?

  • Generell ausgesprochene Quarantänemaßnahmen, z.B. für alle Einreisenden aus einem bestimmten Gebiet
  • Einreiseverweigerung bei der Grenzkontrolle aufgrund allgemeiner Einreisebeschränkungen
  • Rücktritt aufgrund einer Reisewarnung
  • Kosten für Tests und Nachweise vor der Ausreise bzw. zur Einreise bei Rückkehr

Gründe, die für uns sprechen

1. Im Schadensfall für Sie da
Melden Sie ihren Schadensfall am besten online. Hier finden Sie Schadensformulare für alle Versicherungsarten inkl. Anleitung und Infos über die erforderlichen Unterlagen.
Schaden melden

2. Kundenservice
Unsere Mitarbeiter im ServiceCenter helfen Ihnen gern weiter!

3. Telefonische Stornoberatung vor der Reise
Sie können Ihre Reise aufgrund von Krankheit, Unfall oder aus anderen Gründen vielleicht nicht antreten? Lassen Sie sich von den Storno-Experten der ERGO Reiseversicherung beraten, ob Sie Ihre Reise antreten können. Und das Risiko höherer Stornokosten tragen wir!

4. Klare Kommunikation...
ist unser Anspruch! Wir erklären Fachausdrücke, überarbeiten alle Unterlagen auf Verständlichkeit und sagen Ihnen auch, was NICHT versichert ist.

Auszeichnungen

1. Was bedeutet eine Reiseversicherung mit Corona-Schutz?

Eine Reiseversicherung mit einem Covid-19-Schutz bietet Versicherungsschutz für Risiken, die im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung während einer Reise auftreten können. Da Reiseversicherungen oft keine Deckung für Pandemien bieten, ist ein zusätzlicher Corona-Schutz sinnvoll.

Viele Reiseversicherungen bieten daher eine kostengünstige Ergänzung für Covid-19 an, die speziell auf die Herausforderungen von Reisen während einer Pandemie abgestimmt ist. Diese Art von Versicherung kann in der Regel zu einer bestehenden Reiseversicherung wie einer Reiserücktrittsversicherung oder einer Reiseabbruchversicherung hinzugefügt werden. Die meisten Versicherungsgesellschaften decken Erkrankungen aufgrund von Pandemien wie Covid-19 in ihrer Reisekrankenversicherung ab, so dass in der Regel keine zusätzliche Versicherung für Covid-19 erforderlich ist.

2. Welche Arten von Covid-19 Reiseversicherungen gibt es?

Es ist wichtig, dass Reisende sich darüber informieren, ob ihr Vertrag einen Pandemie-Ausschluss enthält und ob sie daher eine zusätzliche Versicherung oder Ergänzung benötigen, um umfassend geschützt zu sein. In der Regel haben Reisende die Möglichkeit, einen optionalen Corona-Schutz zu einer Einmal- oder Jahresreiseversicherung hinzuzufügen. Es ist jedoch zu beachten, dass diese Art von Versicherungsschutz für Covid-19 in der Regel nicht einzeln abgeschlossen werden kann und zu einer Hauptversicherung hinzugebucht werden muss.

3. Was umfasst eine Corona Reiseversicherung vor Reiseantritt?

Eine Corona Reiseversicherung deckt die Erkrankung an Covid-19 als versichertes Ereignis ab, auch wenn der Vertrag einen allgemeinen Pandemie-Ausschluss enthält, sofern der Versicherte oder eine Risikoperson betroffen ist. Die Reiseversicherung bietet auch Schutz, wenn dem Reisenden die Beförderung aufgrund von Covid-19-relevanten Symptomen verweigert wird. Zum Beispiel, wenn vor Abflug eine erhöhte Körpertemperatur gemessen wird und das Flughafenpersonal die Beförderung ablehnt.

4. Was umfasst eine Corona Reiseversicherung während der Reise?

Falls ein Urlaub aufgrund von Quarantäne-Maßnahmen verlängert werden muss, werden die anfallenden Mehrkosten, wie z.B. für die Unterkunft, von der Corona Reiseversicherung übernommen. Wenn die Reise aufgrund einer Covid-19 Erkrankung vorzeitig abgebrochen werden muss, werden auch alle nicht genutzten Reiseleistungen erstattet. In beiden Fällen werden zusätzlich entstehende Rückreisekosten ebenfalls erstattet.

5. Reisekrankenversicherungen & Auslandskrankenversicherung plus Corona-Reiseschutz

Viele Reisekrankenversicherungen greifen auch bei einer Erkrankung an Covid-19 und übernehmen die notwendigen medizinischen Behandlungskosten im Urlaubsland. Auch die Kosten für einen medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport an den Wohnort sind in der Regel mit abgedeckt.

6. Welche Optionen gibt es für eine Covid-19 Reiseversicherung im Vergleich? Einmalige oder Jahresversicherung?

  • Wenn Sie nur eine einzelne Reise absichern möchten, können Sie oft eine Covid-19-Versicherung als Zusatz zu Ihrer Reiserücktrittsversicherung buchen. Diese Option ist sinnvoll, wenn Sie in nächster Zeit nur eine Reise planen.
  • Wenn Sie bereits eine bestehende Jahresversicherung haben oder eine Jahresreiseversicherung neu abschließen, können mit einer Ergänzungsversicherung in der Regel auch einzelne Reisen separat gegen Risiken im Zusammenhang mit Covid-19 abgesichert werden.

7. Wann sollte eine Covid-19 Reiseversicherung abgeschlossen werden?

Es ist am besten, eine Reiseversicherung mit zusätzlichem Covid-19-Schutz direkt bei der Buchung der Reise abzuschließen, spätestens jedoch in der Regel 30 Tage vor Reiseantritt. Es können auch andere Fristen gelten. Bitte kontaktieren Sie Ihren Versicherer für detaillierte Informationen zu Abschlussfristen.

8. Was sind die Kosten einer Corona Reiseversicherung?

Kosten für eine Reiserücktrittsversicherung (inklusive Reiseabbruchversicherung) oder eine Auslandskrankenversicherung hängen von mehreren Faktoren ab, wie der Anzahl und dem Alter der zu versichernden Personen, ob es sich um eine Einzel- oder Jahresversicherung handelt und ob eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde. Für den optionalen Covid-19 Ergänzungsschutz gelten bei den meisten Versicherungsgesellschaften feste Tarife, je nachdem, ob es sich um eine Einzel- oder Jahresversicherung oder einen Tarif mit oder ohne Selbstbeteiligung handelt. Um das beste Produkt für sich zu finden, können Sie die verschiedenen Tarife online einsehen und vergleichen.

Produktdetails - Ergänzungs-Schutz Covid-19

Was ist versichert?

  • Sie haben Ihre Reise mit einer bei uns abgeschlossenen Einmal- oder Jahres-Versicherung mit Reiserücktritts-Versicherung (Stornokosten- und/oder Reiseabbruch-Versicherung) abgesichert? Mit dem Ergänzungs-Schutz Covid-19 besteht in allen Sparten dieser Hauptversicherung Versicherungsschutz trotz einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes aufgrund von Covid-19.

  • Zudem haben Sie in der Stornokosten- und/oder Reiseabbruch-Versicherung Ihrer Hauptversicherung Versicherungsschutz in diesen Fällen:

    - Erkrankung oder Tod aufgrund von Covid-19

    - Persönliche und individuell von einer Behörde angeordnete Quarantänemaßnahme

    - Persönliche und individuelle Verweigerung der Beförderung durch berechtigte Dritte

    - Persönliche und individuelle Verweigerung der Einreise durch berechtigte Dritte

    - Zusätzliche Unterkunftskosten aufgrund einer persönlichen und individuell angeordneten Quarantänemaßnahme


Die Leistungsvoraussetzungen (versicherte Gründe) Ihrer Hauptversicherung gelten als Grundlage und sind in den den Versicherungsbedingungen geregelt. 

 

Versicherungssumme: entspricht dem versicherten Reisepreis Ihrer Hauptversicherung.


Wichtig zu wissen:
Es gibt aber auch Risiken, die dieser Ergänzungs-Schutz nicht abdeckt. Weitere Informationen finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

  • Wenn Ihre bei uns bestehende Hauptversicherung eine Selbstbeteiligung enthält, müssen Sie für den Ergänzungs-Schutz Covid-19 ebenfalls den Tarif mit Selbstbeteiligung abschließen.
  • Die Höhe der Selbstbeteiligung ist in den Versicherungsbedingungen Ihrer Hauptversicherung geregelt.

Sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt.
Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich. Werktage sind Montag bis Samstag.

Die Ergänzungsversicherung Covid-19 jetzt buchen


Das sagen unsere Kunden über uns:

 
4.5/ 5 (Sterne) 9347 Bewertungen
Testimonial

 

"Die Bearbeitung geht stets sehr zügig und korrekt. Wir sind immer sehr zufrieden. Danke!", 18.09.2023

"Einfachen und transparenter Abschluss, der keine Fragen offen lässt.", 17.09.2023

"Gab bisher keine Reklamationen. Preisleistungsverhältnis stimmt auch.", 13.09.2023


Rechtlicher Hinweis: Dies ist eine Information der ERGO Reiseversichung AG und dient Werbezwecken. Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Angaben stellen keine Vertragsgrundlage dar, sondern dienen ausschließlich der Produktbeschreibung.

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